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Krankheitsbedingte Kündigung und das BEM

Wie wichtig ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM ist, das zeigt ein jüngeres Urteil vom Arbeitsgericht Fulda. Im hier entschiedenen Fall wollte die Arbeitgeberin die Arbeitnehmerin auf Grund sehr häufiger Kurzzeiterkrankungen kündigen. Das Arbeitsgericht Fulda hielt die Kündigung für sozial nicht gerechtfertigt, da die Arbeitgeberin auf Grund eines fehlenden ordnungsgemäßen BEM nicht in der Lage war, eine entsprechende negative Prognose abzugeben.

Hinweise zur Durchführung eines BEM finden sich im Übrigen in den Infomaterialien des BMAS.

23.08.2020 MdC

 

 

Verlängerte Kündigungsfristen gelten nicht für Hausangestellte

Die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB gelten nicht für Arbeitsverhältnisse, die ausschließlich in einem privaten Haushalt durchzuführen sind. So entschied das BAG mit Urteil vom 11.6.2020, 2 AZR 660/19.

 

23.08.2020 MdC

Mindestlohn bei Rund-um-die-Uhr-Pflege

Für eine umfassende häusliche Betreuung ("RuDu-Pflege") sind täglich 21 Stunden mit dem Mindestlohn zu vergüten. Die Entscheidung vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg  (Urt. v. 17.8.2020, Az. 21 Sa 1900/19) ist noch nicht als Volltext verfügbar, daher werden wir dazu erst später weiter ausführen. Bedeutung könnte die Entscheidung insbesondere für die familienähnlichen Wohnformen bekommen.

23.08.2020 MdC

 

Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung

Beruht eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten bereits durch eine Abmahnung  beeinflusst werden kann. Sowohl eine ordentliche als auch eine  außerordentliche (verhaltnesbedingte) Kündigung setzen deshalb regelmäßig eine Abmahnung voraus.

Auflösend bedingter Arbeitsvertrag und die Befristungskontrollklage

Die 3-wöchige Klagefrist nach §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG beginnt bei Bedingungskontrollklagen grundsätzlich erst mit dem Tag, an dem die auflösende Bedingung eingetreten ist. Der auflösend bedingte Arbeitsvertrag endet dann frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der Bedingung. Die Klagefrist wird daher erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund des Eintritts der Bedingung endet, in Gang gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der 2-Wochenfrist eingetreten ist.

BAG, 20.05.2020 - 7 AZR 83/19

23.08.2020 MdC

 

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