Urlaub kurzfristig per Gericht durchsetzbar
Das Thüringer Landesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 2. März 2026 (Az. 4 Ta 15/26) entschieden: Arbeitnehmer können ihren Urlaub notfalls auch im Eilverfahren durchsetzen, wenn die Zeit drängt.
Eine Arbeitnehmerin hatte bereits vor dem Arbeitsgericht Nordhausen ein Urteil erstritten, das ihr Urlaub im März zusprach. Da dieses Urteil noch nicht rechtskräftig war und der Arbeitgeber dagegen vorgehen wollte, beantragte sie zusätzlich eine schnelle Entscheidung im Eilverfahren. Das Arbeitsgericht lehnte zunächst ab, doch das Landesarbeitsgericht verpflichtete den Arbeitgeber schließlich, den Urlaub vom 3. bis 25. März zu gewähren.
Warum das Gericht so entschieden hat
Entscheidend war aus Sicht des Gerichts der Faktor Zeit. Urlaub kann nur in einem bestimmten Zeitraum genommen werden. Wäre die Arbeitnehmerin auf das endgültige Urteil verwiesen worden, hätte sie ihren Urlaub nicht mehr antreten können.
Das Gericht stellte klar, dass eine solche Eilentscheidung zulässig ist, auch wenn sie die Hauptsache faktisch vorwegnimmt. Die Arbeitnehmerin durfte zudem zunächst das normale Gerichtsverfahren abwarten. Erst als der Arbeitgeber nicht reagierte, musste sie den Eilantrag stellen.
Für den 1. und 2. März bekam sie keinen Urlaub zugesprochen. Urlaub kann nicht rückwirkend gewährt werden. Zudem war für einen der Tage unklar, ob sie überhaupt arbeitsfähig war.
Was das für Arbeitgeber bedeutet
Wenn ein Arbeitgeber Urlaubsansprüche hinauszögert, kann er am Ende sehr kurzfristig dazu verpflichtet werden, den Urlaub zu gewähren.
Ein laufendes Gerichtsverfahren schützt nicht davor, handeln zu müssen. Wenn sich abzeichnet, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaub sonst nicht mehr nehmen kann, kann ein Gericht schnell eingreifen.
Außerdem reicht es nicht aus, sich auf allgemeine betriebliche Regeln zu berufen, etwa dass nur zwei Wochen Urlaub am Stück erlaubt sind. Ohne konkrete Gründe muss der gewünschte Urlaub in der Regel gewährt werden.
Die Entscheidung zeigt damit deutlich, dass beim Thema Urlaub schnelles Handeln gefragt ist und Verzögerungen für Arbeitgeber nachteilig sein können.
27.04.2026 Sebastian Dittrich


