Eine Teilzeitbeschäftigte macht Überstunden, doch einen Überstundenzuschlag erhält sie nicht. Den gibt es laut Tarifvertrag erst, wenn die Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte überschritten wurde. Das ist diskriminierend, findet das LAG Berlin-Brandenburg ( Urt. 16.05.2025, Az 12 Sa 1016/24).
Die Revision wurde zugelassen und es wird spannend, wie sich hier das BAG positionieren wird.