AGG‑Referentenentwurf: Welche Änderungen könnten Arbeitgeber womöglich betreffen?

Der Referentenentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bringt mehrere Neuerungen, die Arbeitgeber im Blick behalten sollten. Zwar kann sich der Referentenentwurf noch ändern, weil zunächst der Bundestag und anschließend der Bundesrat darüber beraten. Wir möchten euch dennoch bereits jetzt über die relevantesten möglichen Anpassungen informieren.

Besonders ins Gewicht fällt die Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen: Betroffene haben künftig vier Monate Zeit, mögliche Diskriminierungen geltend zu machen. Wichtig dabei: Die Hemmung durch ein Schlichtungsverfahren bei der Antidiskriminierungsstelle betrifft ausschließlich die Entschädigungsklage nach §61b ArbGG. Andere arbeitsrechtliche Fristen – etwa die dreiwöchige Frist für Kündigungsschutzklagen – bleiben unberührt.

Neu ist zudem eine kostenfreie Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die auf einvernehmliche Lösungen abzielt. Für Unternehmen bedeutet das zwar zusätzlichen Aufwand, bietet aber die Chance, Konflikte frühzeitig und ohne öffentliche Gerichtsverfahren zu lösen.

Auch die ADS erhält mehr Einfluss in Gerichtsverfahren. Sie kann Betroffene als Beistand unterstützen und Gerichte können sie bei Grundsatzfragen um Stellungnahmen bitten. Zwei Klarstellungen schaffen zusätzliche Rechtssicherheit: Der Schutz bezieht sich ausdrücklich auf das Lebensalter aller Menschen und Benachteiligungen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft gelten klar als unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts. Der Schutz vor sexueller Belästigung wird auf den gesamten Anwendungsbereich des AGG ausgeweitet.

Fazit: Arbeitgeber müssen sich auf längere Haftungszeiträume, eine aktivere Rolle der ADS und neue außergerichtliche Verfahren einstellen. Gleichzeitig eröffnet die Reform die Möglichkeit, Konflikte früher und konstruktiver zu lösen und interne Prozesse – insbesondere Dokumentation, Beschwerdestrukturen und Schulungen – rechtzeitig anzupassen. 

 21.05.2026 Sebastian Dittrich

Kontakt

Arbeitgeberverband privater Träger
der K
inder- und Jugendhilfe e.V.

Michaelkirchstraße 17-18

10179 Berlin

Tel: 030-814513980

Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

Kontaktformular

agv logo white

 

 

 

 

 

    gew logo white

HINWEIS! Diese Seite verwendet Cookies. Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.